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Donnerstag, 09 September 2010
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An alle Hundehalter PDF  | Drucken |  E-Mail

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wegen der immer mehr zunehmenden Zahl von Beschwerden darüber, dass Hunde­halter/Innen ihre Vierbeiner innerhalb der Ortslage nicht anleinen und dies auch nach Aufforderung nicht für nötig halten und mit dem Spruch abtun „Der tut ja nichts, der will nur spielen“, möchte ich nochmals auf die seit 01.07.2009 für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm geltende Gefahrenabwehrverordnung hinweisen.


Darin heißt es in § 2 - Gebote und Verbote -:

„Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.“

 

Ich wäre den Betroffenen dankbar, wenn diese sich künftig hieran halten würden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde oder im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Häfner

Ortsbürgermeister

 

 

 Gefahrenabwehrverordnung zum Downloaden

 
  

 

 
















 
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