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Mittwoch, 10 März 2010
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Willkommen in Bassenheim

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Besucher der Homepage der Gemeinde Bassenheim,

als Ortsbürgermeister der Gemeinde Bassenheim darf ich Sie im Namen des Rates und der Verwaltung auf unserer Homepage recht herzlich willkommen heißen.

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Der Brunnen
Bassenheim ist ein Ort in Rheinland-Pfalz mit fast 3.000 Einwohnern und liegt ca. 12 km westlich von Koblenz.

Starten Sie von hier aus eine kleine Reise durch unsere schöne Gemeinde. Schon bald werden Sie die Schönheit unserer Landschaft und die Besonderheiten unserer Geschichte kennen lernen. Bassenheim ist eine Gemeinde mit guter Infrastruktur und stolzer Geschichte. Dies soll Ihnen hier vermittelt werden. Wir geben Ihnen deshalb eine Übersicht über die Gemeinde, ihre Einrichtungen, ihre Vereine und ihre Geschichte.

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Das Rathaus
Es gibt auch ein Heimatlied über Bassenheim aus dem Jahre 1989. Dieses Lied wurde vom damaligen Rektor der Grundschule Bassenheim, Herrn Dietmar Junglas komponiert und getextet.

Natürlich stehe ich Ihnen für weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden konnten, zur Verfügung.

Meine Bürosprechzeiten sind:
montags in der Zeit von 17.30 bis 18.30 Uhr
mittwochs in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und
freitags in der Zeit von 17.30 bis 18.30 Uhr

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Die Burg
Selbstverständlich können Sie noch weitere Termine mit mir vereinbaren; nach vorheriger Absprache bin ich auch samstags für Sie da.

Das gilt auch für unser Gemeindebüro, das für alle Einwohner Bassenheims ein Bürgerbüro sein soll, in dem Sie auch über notwendige Behördengänge beraten werden.

Also, wenn Sie ein Problem haben oder mir gerne etwas mitteilen möchten, kommen Sie zu mir oder melden sich telefonisch. Auch Anregungen und neue Ideen nehme ich gerne entgegen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchblättern der nachfolgenden Seiten.

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Ihr

Jürgen Häfner
Ortsbürgermeister

 
An alle Hundehalter

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wegen der immer mehr zunehmenden Zahl von Beschwerden darüber, dass Hunde­halter/Innen ihre Vierbeiner innerhalb der Ortslage nicht anleinen und dies auch nach Aufforderung nicht für nötig halten und mit dem Spruch abtun „Der tut ja nichts, der will nur spielen“, möchte ich nochmals auf die seit 01.07.2009 für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm geltende Gefahrenabwehrverordnung hinweisen.


Darin heißt es in § 2 - Gebote und Verbote -:

„Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.“

 

Ich wäre den Betroffenen dankbar, wenn diese sich künftig hieran halten würden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde oder im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Häfner

Ortsbürgermeister

 

 

 Gefahrenabwehrverordnung zum Downloaden

 
  

 

 











 
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